Liebe Jagdgenossen und Jagdgenossinnen,
nachfolgend haben wir für Sie eine aktuelle Übersicht über die Aufwandsentschädigungen für die Jagdausübungsberechtigten in Sachsen.
- Fall und Unfallwild:
im gesamten Freistaat
– 30 EUR für die Anzeige beim LÜVA
– 30 EUR für die Mitwirkung bei der Bergung und Beseitigung
- erlegte Tiere
2.1. Im freien Gebiet
– 20 EUR für die Entnahme von Blutroben bei allen erlegten Tieren (Pflichtmonitoring)
2.2. In Risikogebieten nach Anlage der AV der LDS vom 20. Oktober 2020in der jeweils aktuellen Fassung (derzeit GR, BZ, SSOE, MEI, DD)
– 50 EUR für die Entnahme von Blutroben bei allen erlegten Tieren (Pflichtmonitoring)
sowie die Beseitigung von Aufbruch und Schwarte
2.3. In den Sperrzonen I und II
– gesund erlegte Tiere
– 50 EUR bei Aneignung (wie 2.2. einschl. Beseitigung von Aufbruch und Schwarte)
oder 150 EUR bei Verzicht auf Aneignung (Entsorgung nach Anweisung des LÜVA)
– krank erlegte Tiere
– 150 EUR (Entsorgung nach Anweisung des LÜVA)
Hinweis: pro Wildschwein wird nur eine Entschädigung nach den Ziffern 1, 2.1, 2.2 oder 2.3 gezahlt
Rechtsgrundlagen:
AV der LDS vom 20. Oktober 2020 zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten
mit zusätzlichen Anordnungen für die in den Anlagen genannten Gebiete in der Fassung vom 2. November 2021
AV der LDS vom 13. Juli 2021 zur Festlegung einer Sperrzone II in den LK GR und BZ in der Fassung vom 8. September 2021
AV der LDS zur Festlegung einer Sperrzone II in den LK MEI, BZ und der Stadt DD in der Fassung vom Oktober 2021
AV der LDS zur Festlegung einer Sperrzone I in den LK GR, BZ, MEI und der Stadt DD in der Fassung
vom 2. November 2021