Information des Landesjagdverbandes Sachsen zu aktuellen waffenrechtlichen Überprüfungen

Der Landesjagdverband Sachsen e. V. hat sich in seiner Präsidiumssitzung am 04. Juni 2026 mit aktuellen Entwicklungen im Bereich des Waffenrechts befasst.

Anlass ist ein Erlass, der den sächsischen Waffenbehörden zur Verfügung gestellt wurde und der in bestimmten Fällen Überprüfungen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vorsieht. Nach den dem Landesjagdverband vorliegenden Informationen können hiervon auch Jägerinnen und Jäger betroffen sein.

Der Landesjagdverband Sachsen betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung rechtsstaatlicher Verfahren und einer sorgfältigen Prüfung jedes Einzelfalls. Entscheidungen mit Auswirkungen auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit müssen auf einer individuellen und rechtssicheren Bewertung des jeweiligen Sachverhalts beruhen.

Um einen Überblick über die praktische Umsetzung der behördlichen Maßnahmen zu erhalten und betroffene Mitglieder bestmöglich unterstützen zu können, bittet der Landesjagdverband Sachsen um Mithilfe.

Mitglieder, die aktuell von einer waffenrechtlichen Anhörung, einer behördlichen Überprüfung oder einem Widerrufsverfahren betroffen sind, werden gebeten, sich zeitnah bei ihrem Kreisjagdverband oder direkt bei der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen zu melden. Vorliegende behördliche Schreiben oder Anhörungen sollten dabei nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Zur Unterstützung betroffener Mitglieder steht der Justiziar des Landesjagdverbandes Sachsen bereit. Die rechtliche Begleitung erfolgt sachlich, neutral und überparteilich mit dem Ziel, die berechtigten Interessen der betroffenen Jägerinnen und Jäger zu wahren.

Die gesammelten Informationen sollen dazu beitragen, das tatsächliche Ausmaß der behördlichen Maßnahmen in Sachsen zu erfassen und die weitere Verbandsarbeit auf eine belastbare Grundlage zu stellen.

Für Rückfragen stehen die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen sowie Präsident Polo Palmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Herr Palmen wird das Thema zudem in einem Gesprächstermin mit dem Sächsischen Staatsminister des Innern, Herrn Armin Schuster, am 30. Juni 2026 ansprechen.

Mitglieder, die von entsprechenden Verfahren betroffen sind oder Fragen zum Thema haben, können sich ebenfalls an den Jagdverband Weißeritzkreis Osterzgebirge wenden. Anfragen werden vertraulich behandelt und bei Bedarf an die zuständigen Ansprechpartner des Landesjagdverbandes weitergeleitet.

Weidmannsheil

Eure Anja Pötzsch
Öffentlichkeitsarbeit

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