Informationen für Gehölzsanierung

Gehölzsanierung Hecken, Feld- und Ufergehölze (RL NE/2014) Zuwendungsbedingungen Das Vorhaben muss für die Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der natürlichen biologischen Vielfalt zweckmäßig sein. Gefördert wird die aus naturschutzfachlicher Sicht erforderliche Sanierung von Gehölzen (Hecken, Steinrücken, Feld- und Ufergehölzen) insbesondere in der freien Landschaft (d. h. […]

weiter lesen ...