Jagd im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung der notwendigen Einschränkungen zur Prävention der Corona-Pandemie mit Absprache SMS und SMEKUL

Für das u.a. Anschreiben des LJVSN haben wir folgende Antwort aus dem SÄCHSISCHEN STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der beigefügten Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020, Az.15-5422/10 zu den Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie gingen die ersten Fragen ein, ob die Jagdausübung im Freistaat Sachsen in Form der Einzeljagd und oder Zweck der Beprobung von Fall- und Unfallwild als „triftiger Grund“ im Sinne der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020, Az.15-5422/10 anerkannt werden kann.

Diese beiden Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

Die Einzeljagd ist ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 zu den Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie, vorausgesetzt, dass sie die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes einhält, also sie von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehörige des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird.
Auch die erforderlichen Aktivitäten zum Zweck der Beprobung von Fall- und Unfallwild ist zugelassen. Auch hier gelten die vorgenannten Bedingungen, also unter Einhaltung der Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes.
Ich bitte Sie, diese Information über die ggf. bei Ihnen vorhandenen Verteiler zu streuen, damit wir möglichst viele Jagdausübungsberechtigte erreichen. Vielen Dank dafür und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sabine Christochowitz

Referatsleiterin
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT
SAXON STATE MINISTRY FOR SOCIAL AFFAIRS AND COHESION

Referat 24 | Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens,
Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz

Albertstraße 10 | 01097 Dresden
Tel.: +49 351 564-55240 | Fax: +49 351 564-59249
sabine.christochowitz@sms.sachsen.de | www.sms.sachsen.de

Information zum Zugang für verschlüsselte/signierte E-Mails/elektronische Dokumente unter
www.sms.sachsen.de/kontakt.html | zum Datenschutz unter www.sms.sachsen.de/datenschutz.html

Information zu Corona unter www.coronavirus.sachsen.de


Sehr geehrte Weidgenossen und Weidgenossinnen,

der Landesjagdverband Sachsen hat an das SMS und SMEKUL eine dringliche Anfrage zur Ausübung der Jagd im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung der notwendigen Einschränkungen zur Prävention derCOVID-19/Corona-Pandemie gestellt, die wie folgt lautete:

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping, sehr geehrter Herr Staatsminister Günther,

wir stehen mit der derzeitigen COVID-19/Corona-Pandemie sicherlich in vielen Bereichen unter massiven Handlungsdruck und das öffentliche Leben wird immer stärker lahmgelegt. Wir bitten trotzdem dringend, das Thema Jagd in dieser Situation nicht aus den Augen zu verlieren.

Wir Jäger müssen auch und gerade in diesen Zeiten, unter der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen, unseren notwendigen Tätigkeiten in der Jagdausübung weiter nachgehen können!

Unseren Auftrag zur Wildschadensbekämpfung, gerade auf landwirtschaftlichen Flächen, dem verstärkten Abschuss von Schwarzwild zur Prävention bei der Afrikanischen Schweinepest und den Tierschutzanforderungen bei Wildunfällen müssen wir im Interesse der Öffentlichkeit erfüllen bzw. nachkommen!

Aus den genannten Gründen heraus bitten wir Sie dringend, entsprechende Regeln in Ihren Allgemeinverfügungen zur Corona-Pandemie zu schaffen und Jäger von den Einschränkungen entsprechender Ausgangssperren auszunehmen.

Der Deutsche Jagdverband hat in einem Eilbrief an das Bundeslandwirtschaftsministerium auf die Dringlichkeit hingewiesen. Jagd hilft der Landwirtschaft und damit einer systemrelevanten Daseinsvorsorge und verringert Ernteausfälle.

Jagd ist ebenso gelebter Naturschutz, der in diesen schweren Zeiten nicht unberücksichtigt werden darf!

Für unsere Jägerinnen und Jäger schlagen wir folgende Regelungen in Corona-/COVID-19-Zeiten vor:

Was ist erlaubt:

o Jagdausübung nur im Einzelansitz

o Direktvermarktung von Wildbret

o Beschickung von Salzlecken und Kirrungen

o Anbau von Wildäckern, Hecken und Blühflächen

o Bau und Reparatur von Reviereinrichtungen

o Durchführung von Nachsuchen und Ausbildung von Jagdgebrauchshunden

o Wahrnehmung der Jagdaufsicht

Was ist nicht erlaubt:

o Durchführung von Gesellschaftsjagden

o Durchführung von Versammlungen, Jägerstammtischen, etc.

o gemeinsame Anfahrten zum Ansitz, außer mit Mitgliedern des eigenen Haushalts

Wir bitten dringend darum, die dargestellten Aspekte der Jagd bei den anstehenden Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu berücksichtigen und entsprechende Freigaben für unsere Jägerinnen und Jäger zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen und einem Weidmannsheil

Frank Seyring Wilhelm Bernstein

Präsident LJVSN Vizepräsident LJVSN

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