Wahlprüfsteine für die kommenden Wahlen 2019

Anmerkung der Redaktion:

Mit Hinblick auf die kommenden Wahlen hat der Landesjagdverband Sachsen e. V. Wahlprüfsteine entwickelt und diese an die Parteien zur Beantwortung gesendet.
Folgende Parteien haben dazu Stellung genommen: AfD – SPD – Bündnis 90/Die Grünen – Die LINKE.
Keine Reaktion erfolgte von Seiten der CDU sowie der FDP.
Die abgedruckten Texte sind den Antworten der Parteien entnommen.


Frage:

Die gegenwärtige Regelung, 6 Stücke (weiblich) einer Wildart, auch ohne Abschussplan innerhalb einer Planperiode zu erlegen, verhindert Wanderbewegungen des Wildes und den Genaustausch zwischen verschiedenen Wildvorkommen. Werden Sie das „Trittsteinprinzip“ fördern? Werden Sie diese Regelung abschaffen? Wie stehen Sie zur Vernetzung von Lebensräumen der Schalenwildarten Rot-, Dam- und Muffelwild?

SPD

Die SPD wird insbesondere gegenüber dem Sachsenforst auf eine den wildbiologischen Grundbedürfnissen angepasste Jagd hinwirken.  So muss u.a. die Rotwildbejagung Ende Dezember abgeschlossen sein. Die Jagdzeiten auf Rotwild sind im sächsischen Jagdgesetz, im Gegensatz zum Bundesjagdgesetz, bereits von neun auf sechs Monate verkürzt. Das Rotwild ist eine sensible Tierart, die stark auf Störungen reagiert. Verwiesen sei hier auch auf ein bis 2022 laufendes Projekt des Sachsenforstes zur jagdlichen Raumplanung in vier Forstbezirken, um die Möglichkeiten einer räumlichen Lenkung zu untersuchen, u.a. durch Einrichtung von Ruhebereichen und einer differenzierten Jagdzeit.

Die Linke

In unserer Änderung zum SächsJagdG (2012) – ÄAntr DIE LINKE 09.05.2012 Drs 5/90754 (Drs abgelehnt) ist die 6-Stück-Ausnahmeregelung nicht vorgesehen und also eine solche nicht beabsichtigt. Zudem sind die Belange der verbindlich einzuführenden Hegegemeinschaften bei der Abschussplanung zu beachten.

Durch unseren Änderungsantrag zum Jagdgesetz ist beabsichtigt, dass die Hegegemeinschaft (vgl. Beantwortung Frage 1) jeweils die Möglichkeit erhält, ihre Angelegenheiten – auch in Anbetracht von Trittsteinen, Lebensraumvernetzung etc. – umfassend selbst zu regeln. Freilich sind auch und gerade hegegemeinschaftsübergreifende Wanderkorridore und Genaustauschoptionen aufrecht zu erhalten. Auch dies sollte in einer Jagdrechtsnovellierung verankert werden.

Bündnis 90 / Die Grünen

Die derzeitige Regelung, 6 Stücke (weiblich) einer Wildart, auch ohne Abschussplan innerhalb einer Planperiode zu erlegen wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt und es besteht aktuell kein Grund, diese Regelung abzuschaffen. Grundsätzlich kann eine solche Regelung in größeren Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Die Lebensräume aller Wildtierarten sollten zur Ausdehnung und um den notwendigen genetischen Austausch zwischen den Populationen zu gewährleisten vernetzt sein. Trittsteine sind notwendig und zu fördern, damit die Überwindung räumlicher Barrieren, wie Straßen, durch Wildbrücken gelingt.

AFD

Die derzeitige Regelung, wonach 6 weibliche Tiere bei Rot-, Dam- und Muffelwild ohne Abschussplan erlegt werden dürfen, ist auch nach unserer Auffassung in Übereinstimmung mit der Forderung des LJV ersatzlos zu streichen. Damit wird die Wanderbewegung des Wildes und der notwendige Genaustausch gefördert.

Abschusspläne für Rot-, Dam- und Muffelwild sind generell revierweise nach Geschlecht und Altersklassen gegliedert aufzustellen.


Frage:

Wie steht Ihre Partei zum Wolf? Einer Begrenzung der Wolfspopulation? Der Entnahme von Problemwölfen und wolfsfreien Zonen und der geregelten Bejagung in dicht besiedelten Gebieten?

Welche Rolle soll der Jäger nach Ihrer Auffassung einnehmen? Wie wollen Sie die Akzeptanz von Entscheidungen Zur Entnahme absichern? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen wenn Jäger letale Entnahmen vornehmen müssen und wie werden diese dann juristisch begleitet?

SPD

Die SPD begrüßt die Wiederansiedlung des Wolfes in Sachsen. Die wachsende Wolfspopulation ist ein emotionales Thema für die Menschen im ländlichen Raum und ein reales wirtschaftliches Risiko für Weidetierhalter. Die SPD steht für konstruktive Lösungen und eine Versachlichung der Diskussion. Die SPD sieht es als ihre Aufgabe, dem Schutz des Wolfes genauso Rechnung zu tragen wie den damit verbunden Aspekten der Sicherheit und den für betroffene Tierhalter.
Eine Begrenzung der Wolfspopulation im Sinne einer Bejagung lehnt die SPD ab. Die SPD spricht sich jedoch dafür aus, die Ausnahmeregelungen der FHH-Richtlinie nutzen zu können, sofern ein günstiger Erhaltungszustand erreicht ist. Der Wolf ist eine geschützte Tierart. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, hat die SPD die Wolfmanagementverordnung auf den Weg gebracht.
Die SPD steht dafür, Rechtssicherheit in Fragen der Entnahme und Vergrämung zu schaffen. Daher haben wir die Wolfsmanagementverordnung auf den Weg gebracht. Eine Vergrämung von Wölfen ist dann geboten, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich einem Menschen auf weniger als einhundert Meter nähern, sich nicht verscheuchen lassen und dadurch das öffentliche Leben gestört wird. Eine Entnahme ist dann geboten, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung erfolgslos geblieben ist. Ebenso ist eine Entnahme zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden möglich.
Mit der Wolfsmanagementverordnung wurde Rechtssicherheit geschaffen. Die Wolfsmanagementverordnung wurde auch in einem breiten Diskurs mit den unterschiedlichen Akteuren, einschließlich Online-Beteiligung, erörtert.
Jäger sind mit ihrer weidmännischen Kompetenz und Erfahrung wichtige Partner im Wildmonitoring. Ihre Mitwirkung bei der Bestanderfassung des Wolfes ist unerlässlich. In der öffentlichen Diskussion können Jäger aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz zu einer sachlichen Diskussion beitragen und damit die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung erhöhen.

Bündnis 90 / Die Grünen

Bislang lief der Umgang mit dem Wolf anhand des sächsischen Managementplanes zufriedenstellend. BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN fordern die volle Unterstützung der Weidetierhaltung und haben größtes Verständnis für deren angespannte Situation. Die wichtigste Maßnahme für den Schutz des Wolfes ist ein durchgängiger Schutz der Weidetiere. Was die Themen im Artenschutz betrifft, wünschen wir uns eine Debatte fern vom Wolf zu den relevanten Problemen des Artenrückgangs.
Begrenzung der Wolfspopulation
Wir sind gegen pauschale Abschussgenehmigungen, sei es auch zahlenmäßig begrenzt. Die Abschussgenehmigung für auffällige Wölfe ist in unseren Augen eine äußerst sinnvolle Praxis. Es soll niemand zu Schaden kommen und die Anzahl der Übergriffe auf Weidetiere möglichst begrenzt werden. Abschüsse in gesunde Rudelstrukturen jedoch bewirken das Gegenteil.
In der aktuellen Diskussion ist es das Ziel, die Entnahme von mehreren Tieren bis zu ganzen Rudeln zu ermöglichen, in deren Revieren wiederholt Zäune überwunden wurden. Dies ist vor dem Hintergrund des auf das Individuum bezogenen Artenschutzrechts bisher nicht als Ausnahme begründbar und bedeutet einen nicht akzeptablen Dammbruch im Artenschutzrecht, auch wenn es nur auf den Wolf bezogen wäre.
Entnahme von Problemwölfen und wolfsfreien Zonen und der geregelten Bejagung in dicht besiedelten Gebieten. BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN sind für die Entnahme von Problemwölfen, anhand der Vorgaben des in breiter Abstimmung entwickelten Managementplans. Eine wolfsfreie Zone sowie die geregelte Bejagung lehnen wir mindestens ab, solange sich die noch keine stabile Population im Sinne des EU-Artenschutzes entwickelt hat.
Welche Rolle soll der Jäger nach Ihrer Auffassung einnehmen?
Seit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sind die Jäger zur Hege heranzuziehen. Dazu gehört derzeit das Monitoring, aber aufgrund der ganzjährigen Schonfrist nicht die Jagd.
Wie wollen Sie die Akzeptanz von Entscheidungen zur Entnahme absichern? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, wenn Jäger letale Entnahmen vornehmen müssen und wie werden diese dann juristisch begleitet?
Im Falle der notwendigen Entnahme eines auffälligen Wolfes ist die Abfolge der Maßnahmen im Managementplan festgelegt. Nimmt man diese wahr, sollten die Abschussentscheidungen nicht infrage gestellt und rechtssicher gelöst werden.

Die Linke

Eine Begrenzung der Wolfspopulation, eine geregelte Bejagung von Wölfen und wolfsfreie Zonen lehnen wir in der gegenwärtigen Situation ab. Auch Wölfe üben nur arteigenes Verhalten aus, dessen Tolerierung gleichwohl ihre Grenze findet, wenn Gefahr für Leib und Leben von Menschen droht. Im Vorfeld sind die bislang nur untergeordnet angewandten Maßnahmen der Vergrämung zu überdenken und – wo sinnvoll – zu intensivieren. Dies auch, um den geschilderten Situationen zuvorzukommen und bereits jetzt handlungsfähig zu sein. Gleichwohl liefern Menschen den Wölfen durch gezielte Fütterung, aber auch unangemessen geschützte Tierhaltung immer wieder Vorwände und Angebote, um Nahrung in Nähe der Menschen und nicht in der Natur zu suchen; das ist nicht den Tieren vorzuwerfen.
Entnahmeentscheidungen sind – nicht zuletzt auch vor dem naturschutzrechtlichen Hintergrund – sachlich zu bewerten und hinreichend abzusichern. Es ist sicherzustellen, dass im Ernstfall auch tatsächlich der wirklich problematische Wolf, der unerwünschtes Verhalten erlernt hat (etwa mehrmalige Überwindung nachweislich sachgerecht errichteter Herdenschutzanlagen bei Hütebetrieben), zur Strecke kommt. Die eine Entnahme rechtfertigenden Sachverhalte müssen transparent dargestellt werden und freilich auch eine gegenteilige öffentliche Meinung aushalten können. Insofern hilft diesbezügliche Geheimniskrämerei nicht weiter.
Unsere Haltung zum Wolf haben wir auch im Plenum mehrfach dargestellt.

AFD

Der Wolf muss dort unbürokratisch entnommen werden, wo er zum Problem für den Bestand anderer Wildarten (beispielsweise Muffelwild), für Nutztierbestände usw. wird. Der Gesetzgeber hat dafür entsprechende Regelungen zu treffen. Die Akzeptanz dieser Wolfsentnahmen ist durch verstärkte Information und Aufklärung der Bevölkerung zu fördern.


Frage:

Wie sieht Ihre Partei den verstärkten Einsatz von Technik (Schallminderer, Nachtsicht- und Nachtzieltechnik) bei der zu verschärfenden Schwarzwildbejagung?

SPD

Die SPD hat sich für die Aufhebung des Verbotes von Schalldämpfern ausgesprochen. Dies haben wir auch im Jagdgesetz verankert. Schalldämpfer haben eine Bedeutung für die Gesundheit der Jäger. Im Zusammenhang mit dem drohenden ASP-Eintrag hat die SPD die Verwendungs- und Nutzungsverbote von Nachtsichtgeräten befristet eingeschränkt, soweit die aufgeführten elektrischen und optischen Geräte der Nachtjagd dienen. Dabei haben wir uns an der bayrischen Lösung orientiert. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristete persönliche Genehmigungen an einzelne Jagdausübungsberechtigte zu erteilen, Nachtziel-Vorsatzgeräte mit Adapter am Objektiv von Zielfernrohren ausschließlich zur Schwarzwildjagd zu verwenden

Bündnis 90 / Die Grünen

Schalldämpfer sind ein geeignetes Mittel zur Vermeidung von Gehörschäden bei der Verwendung von Schusswaffen. Schalldämpfer bieten, im Gegensatz zum Gehörschutz am Ohr, den Vorteil, dass sie nicht nur das Gehör der Jäger, sondern auch das der Jagdhunde, Anwohner, Spaziergänger und Erholungssuchenden schont. Wir setzen uns für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd ein.
Wild passt sich über kurz oder lang an die Bejagung an und reagiert auf diese, d.h. eine Bejagung kann dann im konkreten Fall nur noch nachts möglich sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten bei Auftreten von Problemen eine grundsätzliche Diskussion zielführend, ob im konkreten Fall Nachtsichttechnik zeitlich und örtlich begrenzt zugelassen werden kann.

Die Linke

Bei der jüngsten Jagdrechtsnovellierung haben wir der Einführung von Schalldämpfern – nicht zuletzt als Arbeitsschutzmaßnahme – zugestimmt.
Zu Nachtsichtgeräten haben wir eine ablehnende Haltung: „Es ärgert mich, dass hier unverändert so getan wird, als liege der Hebel zur Bekämpfung der ASP überwiegend in der schlummernden Motivationsreserve der Jägerschaft […] Aus der Bauernschaft kommen Forderungen nach der Reduzierung des Schwarzwildbestandes um 70 bis 90 % und nach Etablierung sogenannter breiter wildschweinfreier Korridore. […] Ob der erhoffte Streckenzuwachs die Dauerbeunruhigung allen Wildes und daraus möglicherweise entstehende nachteilige Wirkungen wie vermehrte Fraßschäden rechtfertigen kann, ist zumindest strittig. Solange aber, isoliert von nachhaltigen Wildbewirtschaftungsstrategien, lediglich weiter an der jagdlichen Eskalationsschraube gedreht werden soll, bleiben wir als LINKE bei der Ablehnung“, meint Kathrin Kagelmann, LINKE-Abgeordnete im Sächsischen Landtag, zu diesem Thema.

AFD

Der seit 2018 zugelassene Einsatz von Schalldämpfern ist bereits aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch künftig sinnvoll. Der Einsatz von Nachtsichttechnik zur Wildansprache hat sich ebenso bewährt. Beides unterstützt die AfD.
Nachtzieltechnik sollte nur in Krisenzeiten, beispielsweise zur Bekämpfung der ASP, gesetzlich erlaubt werden. Darüber hinaus wäre der Nachtzieltechnikeinsatz nicht waidgerecht, entspricht also nicht den ethischen und sittlichen Maßstäben der Jäger.
In Sachsen gibt es aktuell eine sogenannte Verordnungsermächtigung für den Einsatz von Nachtsichtvorsatzgeräten. Allerdings hätte eine Verordnung, sollte sie denn vom SMUL erlassen werden, nur Auswirkungen auf das jagdrechtliche Verbot – das waffenrechtliche Verbot bleibt davon gänzlich unberührt. Das heißt, auch mit einer Verordnung wäre die Verwendung von Nachtzieltechnik beziehungsweise von Nachtsichtvorsatzgeräten nach unserer Rechtsauffassung bundesrechtlich verboten, außer man besitzt eine Sondergenehmigung des Bundeskriminalamts.


Frage:

Hält Ihre Partei eine Änderung des Landesjagdgesetzes für erforderlich, wenn ja in welcher Form?

SPD

Nach derzeitigem Kenntnis- und Beratungsstand plant die SPD keine Änderung des sächsischen Jagdgesetzes.

Die Jagd bewegt sich im Spannungsfeld widerstreitender Interessen von Grundstückseigentümern, Bewirtschaftern und Jagdpächtern. Deshalb ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Akteuren unerlässlich. Der Grundsatz der kooperativen Zusammenarbeit schließt selbstverständlich auch die Jagdbehörden ein. Das sächsische Jagdgesetz bietet hierfür einen guten Rahmen. Gleichwohl sieht die SPD, dass es in der Praxis und insbesondere in einigen regionalen Diskussionen gegensätzliche Auffassungen gibt, insbesondere in Bezug auf Rotwild. Strittig ist u.a., wie ein landschaftlich und landeskulturellen Verhältnissen angepasster artenreicher und gesunder Wildbestand definiert werden kann, der aktuellen wildbiologischen Erkenntnissen und wachsenden Anforderungen an einen klimawandelgerechten Waldumbau gleichermaßen Rechnung trägt. Die SPD wird weiter darauf hinwirken, dass das Fachministerium sich um eine verstärkte Kommunikation, Abstimmung und Unterstützung mit allen Beteiligtengruppen bemüht. Sollten diese Maßnahmen mittelfristig keine Wirkung entfalten, steht die SPD einer erneuten grundsätzlichen Diskussion offen gegenüber, unter gleichberechtigter Einbeziehung aller Akteure.

Bündnis 90 / Grüne

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich grundsätzlich für eine modernisierte und zeitgemäße Jagd ein, was auch zukünftig eine stetige Anpassung des Jagdrechtes bedeutet. Das sächsische Jagdgesetz wird von uns immer wieder an die aktuellen wildbiologischen und jagdpraktischen Erkenntnisse angepasst. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung soll das Landesjagdgesetz an die Erfordernisse des Arten- und Naturschutz angepasst und gleichzeitig die Anforderungen an den Tierschutz erfüllen. Wichtig sind uns insbesondere der Wildtierschutz bei der Jagd und Verbesserungen bezüglich der Jagd- und Schonzeiten im Hinblick auf den Arten- und Tierschutz. Die Jagd dient dazu, die Bestände zu regulieren und Schäden sowie Seuchen zu verhindern. Das sächsische Landesjagdgesetz ist unserer Meinung nach eines der fortschrittlichsten Jagdgesetze in Deutschland.

Die Linke

Zur Änderung des Landesjagdgesetzes haben wir in den Jahren 2012 und 2018 Änderungsanträge eingebracht:

− ÄAntr DIE LINKE 09.05.2012 Drs 5/90751 – Drs abgelehnt

− ÄAntr DIE LINKE 30.01.2018 Drs 6/122612 – Drs abgelehnt

Es ging dabei u.a. darum,

  1. flächendeckend verbindliche Hegegemeinschaften einzuführen, an denen außer den Jägerinnen und Jägern auch die Vertreterinnen und Vertreter des Grundeigentums und – neu – der Landnutzung beteiligt sind,
  2. den Wolf und weitere Tiere (beispielsweise Birkhuhn und Mauswiesel) aus dem Jagdrecht zu nehmen,
  3. anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften die Bildung eines Eigenjagdbezirkes bereits ab einer Fläche von 150 (statt 250) Hektar zu ermöglichen,
  4. flächendeckend Verbissgutachten durchzuführen (um auf dieser Grundlage Abschusspläne zu erstellen).

AFD

Kein Statement zu diesem Punkt.


Frage:

Unterstützt Ihre Partei die Herauslösung der Oberen Jagdbehörde aus dem Staatsbetrieb Sachsenforst und die Integration in die Landesdirektion Sachsen als Mittelbehörde des Freistaates, um die Unabhängigkeit und Rechtssicherheit in Verwaltungsabläufen zu garantieren?

SPD

Derzeit sieht die SPD keinen Anlass, die Jagdbehördenstruktur zu ändern. Hinsichtlich der geäußerten Befürchtung des Verlustes der Unabhängigkeit und Rechtssicherheit in den Verwaltungsabläufen sei auf § 33 Abs. 5 SächsJagdG verwiesen, wonach „in den Verwaltungsjagdbezirken (…) die Befugnisse der unteren Jagdbehörden (…) von einer personell und organisatorisch eigenständigen sowie vom Wirtschaftsbetrieb getrennten Einheit der oberen Jagdbehörde wahrgenommen (werden).“ Zudem unterliegt der Sachsenforst bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, einschließlich der jagdbehördlichen Aufgaben, der Aufsicht der obersten Jagdbehörde und des Verwaltungsrates.

Bündnis 90 / Die Grünen

Wir sehen derzeit keinen Änderungsbedarf in der Struktur der Jagdbehörden in Sachsen.

Die Linke

Der Umstand, dass sich der Staatsbetrieb Sachsenforst selbst kontrolliert, wird von uns immer wieder kritisiert und war wiederholt Gegenstand von Anfragen – beispielsweise „Staatsbetrieb Sachsenforst – Entwicklung, Stand und Perspektiven“, GrAnfr DIE LINKE 24.11.2017 Drs 6/113563 – Kap. E „Jagd“. Da DIE LINKE diese Änderung bei der Jagdrechtsnovellierung 2012 in § 33 Abs. 5 SächsJagdG abgelehnt hat, war hierzu kein eigener Änderungsantrag erforderlich. Wir lehnen diese Regelung auch weiterhin ab und streben eine Einhegung der Machbefugnis des Staatsbetriebes Sachsenforst an.

AFD

In der jagdlichen Praxis werden in Sachsen zunehmend Interessenkonflikte zwischen dem Staatsbetrieb Sachsenforst, der zugleich als großflächiger Staatswaldbewirtschafter Obere Jagdbehörde ist, erkennbar. Deshalb unterstützen wir die Forderung des LJV, die Obere Jagdbehörde künftig bei der Landesdirektion Sachsen anzusiedeln und die „Gewaltenteilung“ wieder herzustellen. Damit erfolgt zugleich eine landeseinheitliche Zuständigkeitsregelung, wie diese auch in anderen Verwaltungsbereichen vorzufinden ist.


Frage:

Bitte nennen sie fünf Gründe, warum Jäger Ihre Partei wählen sollten:

SPD

  • Wir schützen die natürlichen Ressourcen und wertschätzen den Beitrag der Jägerinnen und Jäger für den Arten- und Naturschutz.
  • Jagd ist in Sachsen erforderlich und muss mit größtmöglicher Rücksicht auf Menschen, Tiere und Umwelt ausgeführt werden können.
  • Wir sind auf einen Ausgleich der Interessen ausgerichtet.
  • Die mehrheitlich ehrenamtlichen Jäger in Sachsen erbringen wichtige Leistungen für die Gesellschaft, u.a. Schutz und Erhaltung und Pflege aller heimischen Tier- und Pflanzenarten, Wildmonitoring, Wildschadensmanagment, Bewahrung der Natur- und Kulturlandschaften als natürliche Lebensräume.
  • Natürlich trägt die Jagd auch zur erwünschten Gewinnung von Wildfleisch bei.

Bündnis 90 / Die Grünen

Der Schutz von Natur und Umwelt ist eine der wichtigsten Aufgaben, um die natürlichen Lebensgrundlagen für die Zukunft zu bewahren – wir sehen den Schutz des Waldes als eine Kernaufgabe unserer GRÜNEN Politik. Wir stehen für eine Jagd, die Bestandteil einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der nachhaltigen Nutzung des Offenlandes sowie mit dem Tierschutz konform ist. Mit einem modernen Jagdrecht werden diejenigen Arten bejagt, für die entweder ein Nutzungsinteresse besteht oder deren Bejagung zur Vermeidung von Wildschäden oder aus Naturschutzgründen angebracht ist und die gleichzeitig nicht im Bestand gefährdet sind. Mit unseren Ansätzen wollen wir eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Jagd gewinnen.

DIE LINKE

Die Linke ist nicht jagdfeindlich, sie steht für eine Bejagung von nicht gefährdeten Wildtieren mit Achtung vor der Kreatur. Durch die von uns geforderten verbindlichen Hegegemeinschaften, in denen neben Jägerinnen und Jägern auch die Vertreterinnen und Vertreter des Grundeigentums und der Landnutzung zu beteiligen sind, können Probleme und Herausforderungen (beispielsweise Notzeit und Ruhezonen, jagdbezirkübergreifende Bejagungsstrategie, Wildaustauschkorridore, Habitataufwertung) sachgerecht auf der richtigen Ebene und von allen Beteiligten gemeinsam erörtert und gelöst werden.

AFD

  1. Aus Liebe zur Heimat – AfD.
  2. Aus Liebe zur Jagd, wir stehen für die traditionelle Jagd nach den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit – AfD.
  3. Aus Sorge um unsere Zukunft – AfD.
  4. Aus Überzeugung, dass mehr für den ländlichen Raum getan werden muss – AfD.
  5. Aus Vernunft, wir sind die Lösung, die Anderen das Problem – AfD.

Frage:

Welche Auffassung hat ihre Partei zum Einsatz von Fallen bei der Prädatorenbejagung und Eindämmung invasiver Arten sowie zur Reduktion der Schwarzwildbestände?

 SPD

Fallenjagd ist auf unbedingt notwendige Einsatzgebiete zu beschränken. Die Fallen müssen den Ansprüchen des Tierschutzes genügen. Insbesondere die Eindämmung invasiver Tierarten, wie Mink, Marderhund und Waschbär, stellen eine große Herausforderung dar. Die SPD hat in Regierungsverantwortung dieses Thema bereits in der parlamentarischen Regierungsarbeit aufgegriffen und wird dies auch weiter verfolgen. Neben der Sensibilisierung der Bevölkerung müssen gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft mittelfristig innovative Maßnahmen zur Verminderung der Reproduktionsrate entwickelt werden, aber auch kurzfristige Präventionsmaßnahmen zur weiteren Ausbreitung ergriffen werden. Bezüglich der Reduktion von Schwarzwild hat die SPD in Regierungsverantwortung im Zusammenhang mit dem drohenden ASP-Eintrag die Fangjagd auf Wildschweine befristet zugelassen. Um die Bejagung von Schwarzwild zu erleichtern, sollten zudem bei Mais, Raps, Getreide Blüh- und Bejagungsschneisen angelegt werden können. Hierzu müssen, im Zusammenhang mit den Regelungen der Agrarförderung, die Verständigung zwischen Ländern herbeigeführt werden.

Die SPD begrüßt die im Jahr 2014 abgeschlossene Freiberger Erklärung „Gemeinsame Empfehlungen zur Reduzierung von überhöhten Schwarzwildbeständen in Sachsen“ zwischen dem Landesjagdverband, dem Landesbauerverband, dem Waldbesitzerverband LAG der Jagdgenossenschaften und Eigenjagd und Eigenjagdbesitzer.

Bündnis 90 / Die Grünen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich aus Tierschutzgründen grundsätzlich für ein Verbot der Jagd mit Totschlagfallen ein, da sie einen selektiven Fang nicht garantieren und somit auch Haus- und Wildtiere getötet werden können. Unserer Meinung nach, können Prädatoren damit nicht gezielt bejagt werden. Lebendfallen sollen für verschiedene berechtigte Zwecke und unter dem Nachweis der Sachkunde erlaubt sein. Das Management invasiver Arten ist unserer Meinung nach in erster Linie Aufgabe der zuständigen Behörden. Zu einem wirkungsvollen Management zählt die Vorsorge und das frühzeitige Verhindern der Verbreitung einer invasiven Art, die Früherkennung und Sofortmaßnahmen unter Beachtung des Tierschutzes. Dabei soll besonders denjenigen Maßnahmen Vorrang eingeräumt werden, die eine weitere Vermehrung und verstärktes Aufkommen zukünftig verhindern, wie am Beispiel des Waschbären die Immunkastration mit anschließender Freilassung. Laut Aussagen der Europäischen Kommission ist dies mit den Zielen der EU-Verordnung zu invasiven Arten vereinbar. Die Bejagung von Schwarzwild wird von uns aufgrund der stark überhöhten Bestände und der damit verbundenen Schäden grundsätzlich begrüßt.

Die Linke

Soweit Fallen durch ihre Art und Anwendung (beispielsweise Köder) ein Höchstmaß an Selektion ermöglichen bzw. andersherum Fehlfänge/ -tötungen ausschließen, mindestens einmal täglich kontrolliert werden und zumutbare Leiden ersparen, ist dagegen nichts einzuwenden. Die bei der Reduktion der Schwarzwildbestände genutzten Saufänge, bei denen (mehrere) Sauen lebend gefangen und anschließend gegebenenfalls nacheinander getötet werden, gehören nach unserer Auffassung nicht zu den zu unterstützenden Maßnahmen gegen überhöhte Schwarzwildbestände. Leiden werden durch die Art und Weise der Falle nicht erspart, sondern hervorgerufen (Paniksituation der übrigen Sauen beim Abschuss).
Auch bei den „invasiven Arten“ bzw. Neobiota haben wir ein differenziertes Bild: Die ökologischen Nischen ehemals einheimischer Arten (wie der Nerz) werden nun durch andere Tiere, wie den nicht-einheimischen Mink, besetzt. Die angerichteten Schäden beispielsweise zu Lasten von Brutvögeln werden nur so hoch bewertet, weil die Lebensräume dieser Arten infolge menschlichen Handelns derart massiv eingeschränkt wurden, dass neuerliche Gelegeverluste durch Neobiota nicht hingenommen werden können. Das Problem liegt jedoch an einer anderen Stelle: Da durch menschliche Handlungen und Landnutzungsänderungen die Lebensräume verknappt wurden, ist die Ursache zu bekämpfen, nicht jedoch in erster Linie die Tiere, die letztlich nur arteigenes Verhalten ausüben. Bei den Wildschweinen wird dies verstanden und seitens der Jägerschaft auf eine höhere Kulturartenvielfalt in der Landwirtschaft gedrungen – warum gilt dieses ökologische Verständnis nicht auch für die Neobiota?

AFD

Die Jagdzeiten und Jagdmethoden sind den biologischen Grundbedürfnissen des Wildes anzupassen. Wir unterstützen die traditionell, sich über Jahrzehnte bewährten Jagdzeitregelungen, eine Ausweitung, wie diese teilweise beispielsweise bei der Rehbockbejagung landesrechtlich erfolgt ist, lehnen wir ab.


Frage:

Wie steht Ihre Partei zu den vom Staatsbetrieb Sachsenforst alljährlich ausgeschriebenen „Drückjagdtourismus“ zu Großjagden mit über 100 Jägern und mehr als 60 jagenden Hunden?

SPD

Gegen eine vereinzelte Teilnahme von Jagdgästen beim Staatsbetrieb Sachsenforst sprechen nach Auffassung der SPD keine Argumente. Eine Jagd mit über 100 Jagdgästen ist der SPD nicht bekannt, dies lehnen wir ab.

Bündnis 90 / Die Grünen

Wir sehen eine kurzfristige, effektive Drückjagd in wenig bewirtschafteten Gebieten und größeren Gebietskulissen als nicht problematisch an. In der Vergangenheit stellten die zumeist ortsansässigen Jäger den Großteil der Jägerschaft dar.

Die Linke

Den „Drückjagdtourismus“ bei Sachsenforst hat DIE LINKE zum Anlass für Kleine Anfragen genommen: „Notzeiten nach JagdG, Gesellschaftsjagden und Abschusspläne“, KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE, 20.03.2019 Drs 6/171028 − „Erlass des SMUL zur Vorbildlichkeit von Jagdausübung und Hege in den Verwaltungsjagdbezirken“, KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE 20.03.2019 Drs 6/171039. Soweit den einzelnen Tieren im Rahmen der Jagdausübung keine Achtung mehr entgegen gebracht wird und die Rahmensetzung dies unterstützt, lehnen wir dies ab. Hier ist die Jagdleiterin/der Jagdleiter in der Pflicht, die wohl teilweise offensichtlich ignorierten Vorgaben im „Erlass des SMUL zur Vorbildlichkeit von Jagdausübung und Hege in den Verwaltungsjagdbezirken“ umzusetzen.

AFD

Gesellschaftsjagden müssen den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit, des Tierschutzes und der Wildbrethygiene entsprechen, alles andere lehnen wir ab. Wir befürworten den Verzicht auf die Durchführung von Gesellschaftsjagden im Januar, aufgrund der dann bereits erfolgten Stoffwechselumstellung beim Wild.


Frage: Welche Position nimmt Ihre Partei bei der Verbotsdiskussion bleihaltiger Jagdmunition ein?

SPD

Die SPD steht für einen Ausstieg aus bleihaltiger Munition.

Bündnis 90 / Die Grünen

Seit Jahren werden Greifvögeln, insbesondere Seeadler, auf Krankheiten und Todesursachen untersucht. Dabei haben sich Bleivergiftungen als die bedeutendste Todesursache herausgestellt. Auch andere Greifvögel, die entweder jagdbares Wild erbeuten oder Aas fressen, wie Habicht, Mäusebussard, Rotmilan, Rohrweihe und Wanderfalke, sind von Bleivergiftungen durch die Verwendung von Bleimunition betroffen. Wir fordern nicht nur ein Verbot der Verwendung von Bleischrot, sondern ein generelles Verbot der Jagd mit bleihaltiger Munition in Sachsen. Es existieren eine ganze Reihe Alternativen, die ohne toxische Schwermetalle auskommen und ebenfalls gute ballistische Eigenschaften aufweisen. “Bleifrei“ ist kein Problem und wird von einigen sächsischen Jägern schon genutzt. Ein generelles Verbot von Bleimunition ist auch aus Gründen des Verbraucherschutzes dringend geboten.

Die Linke

Bleihaltige Jagdmunition ist nach unserer Auffassung rasch mit einer entsprechenden Auslaufphase zu verbieten. Entscheidend dabei ist, dass die Tötungswirkung etwaiger alternativer Materialien mindestens gleich groß sein muss.

AFD

Hier halten wir an den bisherigen Regelungen in Sachsen fest und sehen diesbezüglich gegenwärtig keinen Regelungsbedarf (freies Wahlrecht des Jägers).

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